Hier finden Sie Urteile zum Thema Fernabsatzrecht sowie der Firma Webtains GmbH:
Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Thüringen, in seinem Urteil AZ 9 W 517/10 die Wirksamkeit der Verträge der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat,
folgte nun auch das Amtsgericht Eisenach in seinem Urteil vom 29.03.2011 unter dem Aktenzeichen AZ 57 C 668/10 sowie am 03.08.2011 - Aktenzeichen 59 C 923/10 - der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechnung des Oberlandesgerichts Thüringen und begründet seine Entscheidung zugunsten der
Webtains GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen.
Weiter führt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich." Ansprüche auf die Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten scheiden daher schon aus diesem Grunde aus.
Auf Basis der aktuellen Rechtsprechung leitet der Geschäftsführer der Webtains GmbH, Michael Burat, nun verstärkt das gerichtliche Mahnverfahren gegen zahlungssäumige Kunden ein.
Urteil AG Alsfeld vom 12.09.2011 downloaden
Urteil AG Eisenach vom 03.08.2011 downloaden
Urteil AG Eisenach vom 29.03.2011 downloaden
Urteil OLG Thüringen downloaden
Urteil AG Langen downloaden
Urteil AG Mülheim downloaden
Urteil AG Wiesbaden downloaden
StA Coburg Beschluss downloaden
StA Hanau Beschluss downloaden
Urteil LG Mannheim downloaden
Urteile der Deutschen Zentral Inkasso